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Fragen zu Strafbarkeit, Strafverfolgung, Auslieferung und Verjährung sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten heikel. Ein schweizerischer Staatsbürger, welcher in Thailand mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät, kann sowohl als Opfer als auch als Täter der schweizerischen Rechtsordnung unterstehen. Die gegenseitige internationale Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Thailand und der Schweiz ist intakt. Sie wird, nicht zuletzt weil sich die serbelnde CVP die Bekämpfung der Kinderpornografie zuoberst auf die familienpolitisch-religiöse Agenda gesetzt hat, zurzeit speziell gepflegt. Seit 2004 ist bei der schweizerischen Vertretung in Bangkok ein schweizerischer Polizeibeamter (Herr Käthner) tätig, welcher eng mit den thailändischen Polizeiorganen zusammenarbeitet. Wir schätzen seine aufgeschlossene und zugängliche Art sowie seinen kundigen muttersprachlichen Beistand sehr. Wenden Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll und rechtzeitig an SwissLaw .
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