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sozialversicherungsrecht

AHV/IV/ALV, Berufliche Vorsorge, Kranken- u. Unfallversicherung

Sind Sie IV-Bezüger und der Meinung, Sie hätten für ein gemeinsames Kind mit Ihrer Thailändischen Ehefrau Anspruch auf eine Leistungsverbesserung? Oder wurden Sie frühpensioniert, und nun kürzt Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Leistungen wegen Aufenthalts in einem Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten? Hält Ihnen die AHV Beitragslücken entgegen, die ein Arbeitgeber verschuldet hat? Kommen Sie klar mit den Vorschriften über die Freiwillige AHV? Welches sind die Voraussetzungen, dass ihre thailändische Ehefrau dereinst eine Witwenrente erhält? Ist der Knochensplitter in der Wurst, welcher Ihnen beim Draufbeissen die Zahnprothese gespalten hat, Ihr Risiko, oder zahlt die Unfallversicherung etwas?

Einen Sozialversicherungsanspruch müssen Sie zuständigenorts und schlüssig begründet und belegt geltend machen. Rückwirkende Leistungen sind nur in den vom Gesetz vorgesehen Fällen möglich und in der Regel auf fünf Jahre beschränkt. 

Sollten Sie sich in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber befinden betr. Frühpensionierung: Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie unterschreiben; die Spezialisten von SwissLaw werden sich für Sie einsetzen und lassen nichts anbrennen!.

Lebensbescheinigungen (AHV, IV, SUVA) stellen wir Ihnen gerne aus (THB 500 inkl. Versand).

Haben Sie noch Fragen?