sozialversicherungsrecht
AHV/IV/ALV, Berufliche
Vorsorge, Kranken- u. Unfallversicherung
Sind
Sie IV-Bezüger und der Meinung, Sie hätten für ein gemeinsames Kind
mit Ihrer Thailändischen Ehefrau
Anspruch auf eine Leistungsverbesserung? Oder wurden Sie frühpensioniert,
und nun kürzt Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Leistungen wegen
Aufenthalts in einem Land mit
niedrigen Lebenshaltungskosten? Hält Ihnen die AHV Beitragslücken
entgegen, die ein Arbeitgeber verschuldet hat? Kommen Sie klar mit den Vorschriften über die Freiwillige AHV? Welches sind die Voraussetzungen, dass ihre thailändische Ehefrau dereinst eine Witwenrente erhält? Ist der Knochensplitter in der Wurst, welcher Ihnen beim Draufbeissen die Zahnprothese gespalten hat, Ihr Risiko, oder zahlt die Unfallversicherung etwas?
Einen
Sozialversicherungsanspruch müssen Sie zuständigenorts und schlüssig
begründet und belegt geltend machen. Rückwirkende Leistungen sind nur
in den vom Gesetz vorgesehen Fällen möglich und in der Regel auf fünf
Jahre beschränkt.
Sollten Sie sich in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber befinden betr. Frühpensionierung: Kontaktieren
Sie uns
rechtzeitig, bevor Sie unterschreiben; die
Spezialisten von
SwissLaw