|
Focus
03/2004 - Wer trägt den Schaden?
Der Urlaub neigt sich zum bittern Ende. Nachdem der Bursche aus Germania ein letztes Mal in “seinem” Internetcafé an der Beach Road die Mailbox bedient hat, klickt er sich noch kurz beim Frostbeulen-Frühwarndienst für Nordrhein-Westfalen ein. Was er dort zu lesen kriegt, legt sich wie ein Schleier über sein Gemüt. Nun denn, der junge Mann ist nach zwei Wochen Lebens- und Liebeslust in Pattaya zwar etwas weich in den Knien geworden, die ganzheitlichen Therapien seiner einheimischen Monitorin für das subkutane Glücksgefühl haben seine psychische Widerstandskraft indes gestählt. So schickt er sich denn ins Unvermeidliche und bestätigt zähneknirschend auch noch gleich der Airline seinen Rückflug in den Ruhrpott.
Doch auf die Mächte des Geschickes ist bekanntlich nicht
ewig Verlass. Auch im Fall unseres Protagonisten ist der Wahn kurz und endet bereits beim Heraustreten aus der klimatisierten Drag-and-drop-Station. “Seine” dralle, sonnengebräunte Isaan-Maus im offenherzigen Nike-Outfit stösst einen kurzen spitzen Schrei aus, und er reibt sich nervös die vom Geflimmer noch geröteten Augen: Vor einer halben Stunde noch akkurat und gewissenhaft mit Lenkradschloss und Bremsschuhriegel diebstahlgesichert, fehlt das stolze Motorrad im Panorama, am hellichten Tage einfach weggestohlen.
Auf kundigen Rat hin finden sich der der in seinen gemütsmässigen Grundfesten nun doch ernsthaft erschütterte Jüngling und seine ebenfalls aufs äusserste aufgebrachten Herzdame auf dem lokalen Polizeiposten ein, um den Frevel aktenkundig zu machen. Das Motorrad war drei Tage zuvor gemietet worden, erklären die
beiden dem Beamten am Logbuch, und legen den in Englisch und Thai gehaltenen Mietvertrag vor. Dem anschliessend zwischen dem Polizeibeamten und der Vermieterschaft geführten Mütü-Gezwischer entnimmt die Isaan-Maus zweifelsfrei, dass sich die Herrschaften bereits kennen. Nach wenigen Minuten drängt denn auch eine stockfleckengesichtige, wohl stets leicht unter Strom stehende Endvierzigerin heran, dicht gefolgt von ihrem Bewirtschafter, einem zwar adäquat schlafkranken, aber mekhonggestählten Colaverschlussdeckelartisten mit numerierter Motorradtaxifahrerkluft.
Ich möchte Ihnen die breite Abhandlung der dreisprachig geführten Debatte über die Rechtslage ersparen. Immerhin soviel: Das Motorrad war zwar von den Vermietern diebstahlversichert, aber – um Prämien zu sparen – nur für eine nicht-gewerbliche Verwendung. Die
Vermieter stehen auf dem Standpunkt, laut Vertrag habe der Mieter das Motorrad zurückzugeben, und weil er dies nun nicht mehr könne, sei er den Vermietern zum Ersatz des Gegenwertes für das ein Jahr alte Motorrad (THB 30’000) verpflichtet. Der Mieter sieht das anders, er verlangt von seinen hinterlegten THB 1’000 nach Berechnung von drei Tagen effektiver Mietzeit zu THB 150 pro Tag noch THB 550 heraus. Er argumentiert, er habe das Motorrad in jeder Beziehung korrekt gehandhabt und auch mit den vorhandenen Vorkehrungen pflichtgemäss diebstahlgesichert. In Kenntnis dieser Standpunkte versucht der Polizist die Parteien dazu zu bewegen, die Angelegenheit mit einer Zahlung des Deutschen an den Vermieter von THB 15’000 auf sich beruhen zu lassen.
Angesichts der wüsten, entschlossenen und angsteinflössenden Blicke der Vermieter
wäre es vielleicht praxisgerecht, zur Bezahlung der THB 15’000 zu raten, damit die beiden Liebenden die ihnen noch verbleibenden Nächte im Hotel ruhig und und ohne Angst vor Repressalien verbringen können. Aber das wussten Sie ja schon.
Die Rechtslage präsentiert sich indes wie folgt:
Jedermann hat den Schaden, den er erleidet, grundsätzlich selbst zu tragen. Dritte werden nur dann haftpflichtig, wenn sie ein Vertrag oder das Gesetz bindet.
Gesetzliche Haftpflichten finden sich beispielsweise bei der Haftung der Eltern für Schäden, welche ihre Kinder Dritten zugefügt haben. Haftpflichtig wird dem Geschädigten, wer den Schaden durch sein Verschulden oder durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (sog. Deliktshaftung).
Eine typische Vertragshaftpflicht wird durch den Versicherungsvertrag
begründet, wodurch sich die Versicherung gegen Bezahlung einer Prämie verpflichtet, anstelle des von Gesetzes wegen Haftpflichtigen (sog. Haftpflichtversicherung, “Third Party”) oder anstelle des Geschädigten (z.B. Diebstahlversicherung, Krankenversicherung usw.) zu leisten.
In bezug auf den Mietvertrag beweglicher Sachen gemäss thailändischem Recht ist festzuhalten, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache zweckmässig zu verwenden. Er hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, dass er den Mietgegenstand dem Vermieter am Ende der Mietdauer im übernommenen Zustand zurückgeben kann.
Die Vermieter stellen sich auf den Standpunkt, der Mieter habe ihnen den Schaden, welcher ihnen durch den diebstahlsbedingten Verlust des Motorrads entstanden sei, zu ersetzen. Da es auf seiten des Mieters sowohl an einer
unerlaubten Handlung als auch an einem Verschulden fehlt, welche den Schaden herbeigeführt oder begünstigt haben und dem Gesetz keine Vorschrift zu entnehmen ist, wonach der Mieter grundsätzlich für den Verlust der Mietsache einzustehen hat, kann der Vermieter den Diebstahl seines Motorrads schuldrechtlich nicht dem Mieter anlasten.
Selbst wenn der Vermieter behauptete, der Mieter habe es unterlassen, das Motorrad durch die beiden hierzu vorgesehenen und mitgelieferten Diebstahlsicherungen zu schützen, wäre er hierzu beweispflichtig. Denn wer eine Tatsache behauptet, aus welcher er Rechte ableitet, ist für diese Tatsache beweispflichtig. Nur bei Sachverhalten, wo einerseits die Beweisführung für den Beweispflichtigen erschwert ist und es der Gegenpartei ein Leichtes ist, den Entlastungsbeweis zu führen, sieht das Gesetz in
Einzelfällen eine Mitwirkungspflicht der nicht beweispflichtigen Partei oder gar eine Umkehrung der Beweislast vor. Dies ist vorliegend aber nicht der Fall, sodass der Vermieter – weil er den Abschluss einer passenden Versicherung unterlassen hat – den Schaden vollumfänglich selbst zu tragen hat.
Damit man mir nicht Blauäugigkeit vorwirft: Auch ich räume durchaus ein, dass die “Diebe” dieses Motorrades die Nachschlüssel von den Vermietern erhalten haben könnten, im stillen Einverständnis, sich vom wohlhabenden Farang einen Solidaritätsbeitrag für den sich anbahnenden flauen Monsun zu sichern.
Haben Sie noch Fragen?
|
|