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Focus 01/2004 Scheidung ... auf Thailändisch (oder: Une de perdue, dix de retrouvé)Hier erstens die Enthaftung vorsichtshalber vorweg: Die Rahmengeschichte ist frei erfunden, selbst wenn sie mit Ihren konkreten Lebensverhältnissen zwar frappant, aber halt doch rein zufällig übereinstimmt. Und zweitens die Erklärung dafür, dass der Titel auf Französisch übersetzt wurde: Es ist die Sprache der Liebe.
Es lässt sich in den Internetforen nachlesen, jeder halbwegs wirklichkeitsbezogene
Reiseführer erwähnt es, und wohl auch Sie ahnen es; wenn nicht aus eigener Erfahrung geläutert, so doch als hautnaher Zeuge von einschlägigen Vorgängen in ihrem Umfeld: Die Thais sind anders verdrahtet als wir. Und dieser “Fehler” lässt sich nicht einfach mit einem Lötkolben, Zinn und Flussmittel beheben. Leider hat’s auch in den Köpfen der Thais weder Printplatten noch Flash-Eproms. Die Wiege der verschlungenen Wege ist besser zu vergleichen mit der Black Box Ihres Autos oder Motorrads, einem fest und unverrückbar in Teer und Kunststoff eingegossenen kybernetischen System von vergoldeten Drähtchen und schwarzen Tausendfüsslern, Mikrochips und andern Halbleiterelementen. Ebensowenig wie es vorstellbar wäre, mit etwas Gebastel an der elektronischen Steuerung eines Lada-Fiats einem zwöfzylindrigen Daimler Laufkultur
beizubringen, ist es kaum zu erwarten, dass eine rauchende und schon morgens biertrinkende fünffache Mutter aus dem Isaan dank des pädagogischen Geschicks ihres ergrauten abendländischen Mentors im Verlaufe einiger Ehejahre zu einer grazilen Klassefrau mutiert.
Ich möchte nicht gar so weit gehen wie der bösbissige Chefredaktor einer deutschsprachigen Zeitschrift, welcher die in ihrer rührenden Verliebtheit schwelgenden Pensionäre pauschal zu “Liebeskasparen” stempelt. Aber ich möchte dringend davor warnen, die Signale des Frühwarnsystems in den Wind zu schlagen – Sie wissen, was ich meine.
Nun zum Thema.
Wenn der Igel sich versehentlich auf den Kaktus verstiegen hat, kann er seinen Irrtum in Thailand grundsätzlich wesentlich schmerzloser korrigieren als etwa in Deutschland oder in der Schweiz. Zumal wenn
die Ehe kinderlos geblieben ist und man noch halbwegs miteinander sprechen kann, bedarf es – theoretisch – lediglich der unangemeldeten gemeinsamen Vorsprache auf einem beliebigen Ampur und ein paar wenigen hundert Baht. Nach deutlich weniger als einer Stunde verlässt man die Gemeindeverwaltung mit einer druckfrischen Scheidungsurkunde, welche sich, in Form einer beglaubigten Uebersetzung in die entsprechende Landessprache, im Heimatland registrieren lässt.
Nun sitzt aber der Teufel bekanntlich im Detail. Eine Ehe lässt sich in Thailand nur scheiden, wenn sie entweder in Thailand geschlossen oder in Thailand registriert wurde. Selbst wenn die Ehe bereits “scheidungsreif” ist, können sie die Ehegatten – im Hinblick auf die Scheidung – noch registrieren lassen (unter Mitwirkung beider Ehegatten!). Erforderlich ist die
– zuerst von der Botschaft des Eheschliessungslandes und anschliessend vom thailändischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Bangkok beglaubigte - Uebersetzung der originären Heiratsurkunde. Gestützt darauf wird die Ehe bei der Gemeindeverwaltung am thailändischen Wohnsitz der Ehefrau (dort, wo sie im Hausbuch, dem sog. “Tabien Baan”, eingetragen ist) registriert. Diese Vorkehr kann durchaus unmittelbar vor der Scheidung getroffen werden. Damit die grundsätzlich scheidungsbereite Ehegattin nicht in allerletzter Minute, angesichts allfälliger vom Scheidungsbeamten noch gestellter Routinefragen, vom Wankelmut ergriffen wird, empfiehlt es sich, die wesentlichen Vereinbarungen schriftlich vorzubereiten. Hierzu gehört einleitend die Erklärung beider Eheleute, dass sie nach reiflicher Ueberlegung ihre Ehe endgültig
und unwiderruflich scheiden möchten. Weiter hat aus dem Dokument hervorzugehen, dass die Eheleute “wirtschaftlich auseinandergesetzt” sind, dass also keinerlei gegenseitige finanzielle Ansprüche aus dem Güterrechtsverhältnis mehr bestehen. Des weitern ist klar aufzuzeigen ob, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Zahlungsmodalitäten allfällige Unterhaltsleistungen vereinbart wurden und wie sie sichergestellt sind. Bei gemeinsamen Kindern muss festgeschrieben sein, wer von den Ehegatten das Sorgerecht innehat und in in welcher Weise sich der andere Ehegatte an den Kosten des Unterhalts beteiligt.
Diese Scheidungsvereinbarung ist von den Ehegatten sowie – vorsorglich – auch gleich von zwei Zeugen zu unterzeichnen. Die “Scheidungszeremonie” ist, namentlich nach vielen Ehejahren, eine emotionsgeladene
Angelegenheit. Es erscheint tunlich, sich auf dem letzten gemeinsamen Gang von einer bestandenen, möglichst (auch) Thai sprechenden Person begleiten zu lassen, welche allfällig aufflammende Streitereien und Schuldzuweisungen im Keim zu ersticken vermag. Andernfalls könnte der Scheidungsbeamte entnervt den Rolladen herunterlassen...
Das thailändische Recht kennt selbstverständlich auch die “Kampfscheidung”, also die Ehescheidung auf gerichtliche Klage eines der Ehegatten. Im Vordergrund steht nicht der allgemeine Scheidungsgrund der ehelichen Zerrüttung (etwas ähnliches gibt’s zwar auch seit bald 15 Jahren), sondern eine Art Katalog von Verfehlungen des “andern” Ehegatten, welche den schuldlosen zur Anhebung der Scheidungsklage berechtigt. Es ist indessen dringend davon abzuraten, diesen steinigen Weg beschreiten zu
wollen. Selbst wenn der scheidungswillige Ausländer (oder der sich der Scheidungsklage widersetzende Ausländer) sein Ziel erreichen sollte, gelingt ihm dies nur nach einer endlosen Erbsenzählerei unter Einschaltung gieriger Anwälte, teuerer Gerichtsübersetzer und nach unzähligen Gerichtsterminen. Es dürfte unter dem Strich wesentlich billiger sein, die Ehegattin mit einer grosszügigen Entschädigung zu einer einvernehmlichen Scheidung zu bewegen, oder die scheidungswillige Frau Gemahlin mit einer adäquaten Erhöhung des Taschengeldes bei Laune zu halten, wenn man meint, ohne sie nicht mehr leben zu können. Manchmal dürfte es sich lohnen, derlei Probleme auszusitzen, indem man sich, unter Reduktion der Unterhaltszahlungen auf das absolute Minimum, eine Weile von der Bildfläche verabschiedet – die Gesprächskultur wird sich
anschliessend garantiert verbessert haben.
Wer sich in Scheidung befindet, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass seine Ehefrau sowohl erbrechtlich und womöglich auch gestützt auf eine Risiko-Lebensversicherung als Witwe wirtschaftlich wesentlich besser dasteht als beim Zivilstand “geschieden”. Wenn Sie den Scheidungsentscheid innerlich getroffen haben, ändern Sie am besten sowohl Ihr Testament als auch die Begünstigungsklausel der Lebensversicherung. Eröffnen Sie Ihrer Frau diese Vorkehr, bevor Sie die Scheidung thematisieren. Den wenigen unter Ihnen, welche der französischen Sprache nicht mächtig sind, will ich die Uebersetzung des Titels dieses Traktätchens nicht vorenthalten: “Eine verloren, zehn wiedergefunden”.
Haben Sie noch Fragen?
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