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Focus
12/2003 Trau schau wem – oder die Relativierung des Kleinen Prinzen

Antoine de Saint-Exupéry liess seinen kleinen Prinzen wissen, dass man nur mit dem Herzen richtig zu sehen vermöge, da dem Auge die wesentlichen Dinge verborgen blieben würden. Der heutige Rechtsratgeber ist dazu angetan, dieser Weisheit ein paar Erfahrungstatsachen entgegenzusetzen.


Den ausgekreideten Lack bis auf den Haftgrund hinunter poliert und die Poren darin hartwachsversiegelt, die von der Witterung mürben Reifen seiden matt geschwärzt, den von der Sonneneinstrahlung verrotteten Kunststoff über den Armaturen mit Aerosol geliftet und den Rost allüberall grossräumig gespachtelt und gespritzt – so steht er da, der Stoff, aus dem die Träume sind. Seinen ersten Wagen kauft der junge Mann aus zweiter Hand. Völlig unerfahren und ausschliesslich von seinen Gefühlen gesteuert, saugt er die süssen Schalmeien des glücksstrahlenden Verkäufers in sich auf wie ein trockener Schwamm das Wasser. - Ein paar Jahre später denkt der autophil längst Ernüchterte schmunzelnd an den Fehlkauf zurück, an seine erste Erfahrung mit der rauhen Wirklichkeit. Das Leben hat ihn gelehrt, Geldsachen mit dem Verstand zu entscheiden und Herzenssachen dem Gefühl anzuvertrauen. Soviel zur Relativierung der Weisheiten des Kleinen Prinzen.
Manchem „Farang” eröffnet sich in Thailand, dank der im Vergleich zu Europa, den USA oder Australien massiv niedrigeren Liegenschaftspreise, erstmals die wirtschaftliche Möglichkeit, sich seine eigenen vier Wände zu erwerben. Für nicht viel mehr als den Preis einer Doppelgarage in einem Zürcher Vorort stehen schmucke Häuschen aufgereiht auf niedlichen Landparzellen oder ein geräumiges Appartement in einem Hochhaus, mit unverbaubarem Blick aufs Meer, zum Kauf bereit. Das Ersparte würde gerade ausreichen, sich für den Rest des Lebens die Wohltat des gehobenen Wohnens im Eigenheim zu sichern, gefeit vor der Willkür marodierender Zinsenpicker und dem Schreckgespenst der monetären Inflation. Ein bisschen Träumen ist ja sicherlich erlaubt, werden Sie einwenden. Ja, gewiss. Wenn sich indes die Phantomzeichnungen in den Glanzpapierbroschüren auch nachtschlafenderweise in dreidimensionaler Ausdehnung bemerkbar zu machen beginnen, wird es höchste Zeit, dass sich die seit dem läuternden Reinfall mit dem ersten Gebrauchtwagen vorhandenen Alarmleuchten einschalten. Tun sie aber nicht immer. Warum?


Als Jurist steht es mir nicht zu, den psychologischen Aspekt dieser Abläufe breit abzuhandeln. Gestatten Sie, dass ich sie mit dem Statement eines Zürcher Bezirksanwalts illustriere: „Inzwischen hat auch der hinterste begriffen, dass Geldanlagen mit Renditeversprechen von 20 und mehr Prozent im Jahr von vorneherein zumindest unseriös sind, und wenn nicht mit dem Totalverlust der Anlage verbunden, so doch mindestens mit massiven Verlusten zu rechnen ist. Wird indes eine Rendite von 20 und mehr Prozent im Monat angesagt - der todsichere Totalschaden - klinkt die Geldgier den Leuten den Verstand aus und sie rennen blindlings ins Elend.”
Wenn das „Herz”, also die emotionale Entscheidkomponente, welche sich uns zuweilen im Traum offenbart, des Verstandes habhaft wird, ihn sich instrumentalisiert, kann das existentiell gefährlich werden. Es geht jetzt nicht mehr um ein paar Tausender für einen Gebrauchtwagen, es ist das Familiensilber, das zur Debatte steht.


Ob Sie stolzer Eigentümer eines Condominiums werden sollen oder einem langfristigen Mietvertrag entgegensehen zum Bungalow oder zum Reihenhäuschen, welches Sie Ihrer Freundin finanzieren, selbst wenn Sie einer Company vorstehen, welche dereinst Eigentümerin Ihrer Immobilie sein soll: Versuchen Sie, klaren Kopf (und kühles Herz, wie es unsere Gastwirte bezeichnen) zu bewahren. Halten Sie sich stets vor Augen:


Ein handelbares Grundstück hat stets sein „Chanod”, den Landtitel (oder eine niedrigerwertige Spezies, wobei Sie sich beim Landamt versichert haben sollten, dass gestützt darauf in Bälde ein „Chandod” ausgestellt werden wird); Eigentümer eines Grundstückes ist immer jene Person, welche als solche im Landtitel eingetragen ist. Eigentümer werden kann man ausschliesslich durch einen auf dem Landamt vorgenommenen Eigentumsübergang, an dem Sie – als Erwerber eines Condominiums, als Direktor einer Company oder als künftiger Mieter eines Langzeit-Lease – persönlich mitwirken (oder sich durch eine von Ihnen per Spezialvollmacht hierzu ermächtigte Person vertreten lassen); Der den Eigentumsübergang auslösende Kaufvertrag wird immer vor dem Beamten auf dem Landamt unterzeichnet. Ein anderswo unterzeichneter Kaufvertrag ist effektiv ein Kaufvorvertrag. Dieser verpflichtet zwar beide Parteien und kann bei Vertragsbruch Schadenersatzfolgen zeitigen, verleiht aber niemals direkte Eigentumsansprüche am Grundstück; Lassen Sie sich nie drängen zur Leistung einer Anzahlung; bezahlen Sie erst, wenn Sie den Kaufvorvertrag, wo die wesentlichen Einzelheiten geregelt sein müssen, studiert, geprüft und als Ihrem Willen entsprechend befunden haben; Achten Sie darauf, dass Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgen. Spätestens wenn Ihre Abschlagszahlungen den reinen Landwert erreicht haben, sollte der Landtitel überschrieben oder doch zumindest unverpfändet bei einem Treuhänder (auch Ihres Vertrauens) hinterlegt werden; Lassen Sie sich die Bauqualität in allen Einzelheiten zusichern, ebenso den spätesten Zeitpunkt der Bezugsbereitschaft. Achten Sie darauf, mit wem Sie Verträge abschliessen. Ihr Vertragspartner sollte auf einer ausreichenden wirtschaftlichen Basis stehen und damit nachhaltige Gewähr bieten für die vertragsgemässe Bauausführung (bekannte, länger etablierte Firma des Einzugsgebietes mit einem guten Ruf). Achten Sie darauf, dass genau der Firmenname dieser Firma auf Ihren Verträgen steht, leisten Sie Zahlungen ausschliesslich an diese Firma (am sichersten mit auf den Namen dieser Firma lautenden Cashier-Cheques) und lassen Sie sich auch nur von dieser Firma quittieren. Geben Sie sich niemals mit Erklärungen und Erläuterungen eines Verkäufers zufrieden, wenn sie diese nicht selbst einwand- und zweifelsfrei nachvollziehen können. Lassen Sie sich ansonsten neutral beraten. Wenn es sich wirklich um die vom Verkäufer beschworene „einmalige Gelegenheit” handeln sollte, brauchte er Sie ja gar nicht zu drängen (denn der nächste Interessent wartet ja angeblich schon vor der Tür...). Aber seine einzige Sorge gilt eben nicht Ihrem Glück, sondern seiner Kommission. Sein Verkaufserfolg ist mithin dadurch begründet, dass man ihm diese Tatsache nicht anmerkt.
 

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