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Focus
8/2003 Von Satchmos Negerbegräbnis bis zur Rentenversicherung 

Die langezogenen Molltöne, schluchzende Frauenstimmen im Hintergrund, dann die Trommelwirbel und anschlchliessend das Einsetzen der flotten Marschmusik, fröhlich in Dur. Es ist auch Ihnen zu wünschen, dass Ihr Ableben dereinst bei den thailändischen Hinterbliebenen echteTrauer auslöst, welche sich dann in angemessener Zeit legt und dem Alltag Platz macht, wo auch ohne den wohltätigen Sponsor aus dem Abendland niemand mit leerem Magen schlafengehen muss, dank der weisen Voraussicht des Verblichenen.

Wenn Sie Ihre Liebste im Testament als Alleinerbin einsetzen oder Kraft einer Begünstigungsklausel in der Lebensversicherung auf die alten Tage sicherstellen wollen, brauchen sie ebensowenig juristischen Rat, wie wenn Sie ihr das Vermögen schon zu Lebzeiten überschreiben möchten. Denn Ihre Liebste wird angesichts solcher Ansinnen nicht Zeit noch Mühe scheuen, dass schon bald alles seine Ordnung hat, sie wird die nötigen Formulare aus dem Hut zaubern, Ihnen beim Ausfüllen derselben die Hand führen und mit Ihnen von Pontius bis Pilatus pilgern, bis alles amtlich und unter Zeugen ein für allemal und „unwiderruflich” besiegelt ist.

Mag sein, dass nun alles seine Richtigkeit hat und sich die Feierlichkeiten dereinst nach der armstrong’schen Choreografie abspielen. Leider lehrt die Erfahrung, dass es nach dem Tod zuweilen anders kommt, als man sich das zu Lebzeiten ausgedacht hat. Es ist ja schliesslich auch das erste Mal, dass man sein eigenes Ableben regelt. Auch braucht es gar nicht die Frau oder Freundin zu sein, welche in einen wirtschaftlichen Ausnahmezustand abgleitet. Herzerweichende Geschichten von lahmenden Wasserbüffeln, tragischen Verkehrsunfällen und zerstörerischen Feuersbrünsten kennt inzwischen jeder, doch auch weiteren Gründen akuten Geldbedarfs setzt die Phantasie keine Grenzen. Und es hat in Thailand nicht nur Tradition, es ist auch im Gesetz verankert, dass aufrechtstehende Familienmitglieder in solchen Fällen einspringen müssen. Als besonders wohlhabend und liquid gilt natürlich Ihre Frau oder Freundin, denn sie ist ja – oder war – mit einem „reichen” Farang liiert. Ist dieser vermeintliche Weihnachtsraten nun der – verständlichen – Meinung, seine Beiträge an den erweiterten Familienunterhalt seien eigentlich mit dem grosszügigen Taschengeld an seine Frau/Freundin abgegolten, dürfte das nicht bei allen Betroffenen Verständnis auslösen. Der in Thailand namentlich bei jüngeren Herren einheimischer Produktion zu beobachtende Müssiggang ist zuweilen nicht nur allen Geistes, sondern eben auch allen Lasters Anfang. Es kann vorkommen, dass namhafte Vermögensverschiebungen im familiären Umfeld, namentlich Ihr hier zum Thema gestelltes Ableben, bei schwarzen Seelen geistige Reflexe auslösen, welche aus Rücksicht auf unsere siamesischen Gastgeberr nicht näher ausgeführt werden. Bereits wenn Sie schon ein paar Jährchen vor der letzten Reise eher gebrechlich, vielleicht gar bettlägrig und pflegebedürftig sein sollten, unter Inkontinenz und anderer altersbedingter Ungemach leiden, könnten sogar bei der ehemals ach so fürsorgerischen, Sie selbstlos liebenden Frau oder Freundin unversehens düstere Hypothesen, weitab von Buddhas Lehre, Verwirrung stiften. Statt langer Reden über den modus operandi empfehle ich Ihnen die Pflichtlektüre für Immigranten: Colin Piprell, Kicking Dogs. Ueberall zu haben, wo Weisslinge Lesestoff einkaufen.

Unvergessen geblieben ist mir der nette Westschweizer, welchen ich vor Jahren in einer hübschen Siedlung im Bereich des Wongamat angetroffen habe. Er war nach seiner Pensionierung nach Pattaya gezogen, wo er sich mit dem Ersparten ein gemütliches Häuschen erstanden hatte, auf den Namen seiner neuen Freundin, welche er wenige Jahre später heiratete. Inzwischen war seine Frau ausgezogen, zur Familie zurück. Von Bangkok erhielt der Schweizer dann Anwaltspost, wonach sich seine Frau von ihm scheiden lassen wolle und er zwei Wochen Zeit habe, „ihr” Haus zu räumen, unter tunlicher Belassung von Sin Suan Tua, ihres Eigengutes, sowie Khongman, aller „ihrer” Einrichtungsgegenstände, welche sie sich angeblich als Brautgeschenk ausgelesen hatte. Der Bedauernswerte, inzwischen 72 geworden, gesundheitlich angeschlagen und leicht pflegebedürftig, musste in der Folge nach fast zehn Jahren Abwesenheit in die Schweiz zurück, mittellos, ohne Beziehungsnetz und als Fürsorgefall. Hätte er sich seinerzeit beim Erwerb des Häuschens von seiner damaligen Freundin und spätern Frau einen 30jährigen Mietvertrag unterzeichnen lassen, wäre ihm das nicht passiert, werden Sie einwenden. Nun ja, unter Umständen. Ohne auf eine Vererblichkeitsklausel im Lease zu bestehen, wäre auch er, jedenfalls bei längerer Restlaufzeit des Mietvertrags, seines Lebens möglicherweise nicht mehr sicher gewesen (betr. Vorgehensweisei s. Piprell, wie oben angeführt).

Ich bringe es auf den Punkt: Vermeiden Sie es, sich zu Lebzeiten von Ihrem Vermögen schenkungsweise zu verabschieden oder Ihre thailändischen Lieben auf Ihren Tod hin – bezogen auf deren soziale Herkunft – zu Neureichen zu küren. Neben der bereits erwähnten Gefahr wären die dergestalt Bedachten dem plötzlichen Vermögensanfall voraussichtlich ohnehin gar nicht gewachsen und würden bald einmal das Opfer gerissener Abzocker oder ihrer eigenen Unfähigkeit, mit dem Segen haushälterisch umzugehen. Die kurzfristige Versandung des in vielen Jahren Ersparten wäre programmiert.

Sie werden mir wohl beipflichten, mit der kleinen Einschränkung, dass dies glücklicherweise gerade auf Ihre Situation nicht anwendbar sei, da Sie Ihre Freundin seit Jahren kennen, auf Herz und Nieren getestet haben und vielleicht auch schon verheiratet sind. Dass Ihre Liebste entweder gar nie oder dann, aus einer plötzlichen Notlage heraus und nur ganz kurze Zeit, bei der Bar ausgeholfen habe, wo Sie sich kennenlernten. Oder dass Ihre Bekanntschaft rein zufällig gewesen sei, beim Albern am Swimmingpool ihres Hotels, wo sich die junge Studentin in ihrer Freizeit mit Wassersport zu ertüchtigen pflegte. Oder wie die kleine Kleiderverkäuferin im Mike Shopping Mall mit sich kämpfte, bis sie sich ausnahmsweise entschied, die Einladung des weithergereisten Botschafters irdischer Wohlfahrt zum Nachtessen anzunehmen. Oder die Kassierin im Seven Eleven, oder das flotte Tankstellengirl bei Shell, oder die aufmerksame Caddie beim Golfen, oder... Für alle diese Ausnahmserscheinungen möchte ich mich bei den betroffenen Lesern entschuldigen. Lesen Sie einfach nicht weiter und vergessen Sie das Obenstehende. Dasselbe gilt natürlich auch für den Herrn, welcher in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft steht. Für ihn bzw. seinen Partner vielleicht sogar noch etwas ausgeprägter.

Der weise Farang behält die Fäden in der Hand, solange es geht. Er weiht die engsten Freunde in seinen letzten Lebensplan ein, für alle Fälle. Er gibt bereits mit warmer Hand, was er jederzeit entbehren kann, und sieht dann bald einmal, wie die Liebste damit umspringt. Sinn macht dann vielleicht, zumal wenn Sie schon etwas älter sind und im Vergleich zu Ihrem Jahrgang noch bei guter Gesundheit, der Erwerb einer passenden Altersrente auf zwei Leben, je nachdem mit Rückgewähr. Wie das im Einzelnen funktioniert, kann Ihnen ein qualifizierter Versicherungsberater erläutern. Vergleichen Sie vor dem Abschluss mindestens die Leistungen dreier Gesellschaften, die Beraterqualität und das Preis/Leistungsverhältnis – der auf Ihre Verhältnisse zugeschnittenen Lösung – kann stark variieren.

 

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