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heisst Vermittlung, es ist damit die Verhandlungsführung des aussenstehenden Dritten, des “Mediators”, hinsichtlich einvernehmlicher Lösungen bei Zivilrechtsstreitigkeiten gemeint. SwissLaw wird vermittelnd aktiv, sobald sie von den Konfliktparteien darum ersucht wird. Mediation ist sinnvoll, wenn – aus welchem Grund auch immer - die Prozesschancen eines vor den Gerichten ausgetragenen Rechtsstreites sehr schwer abzuschätzen sind und bei den Beteiligten der Wille zur gütlichen Beilegung vorhanden ist – und auch der wirtschaftliche Spielraum, einen Kompromiss einzugehen und zu halten. SwissLaw besteht aus einem Team von lebenserfahrenen, "bestandenen" Männern - die beste Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung eines Mediationsverfahrens, welches weder Sieger noch Verlierer hervorbringt, sondern nur Gewinner! Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitration) Verträge mit grenzüberschreitendem Bezug bergen in erhöhtem Masse Prozesspotential. Die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten beim Vollzug oder bei der Auflösung von Verträgen zwischen Einheimischen und Farangs ist aus vielerlei Gründen wesentlich erhöht, und die Vertretung seiner Position vor Gerichten, deren Amtssprache einem nicht geläufig ist, nicht nur schwieriger und langwieriger, sondern auch erheblich teurer. Statt endlose Verfahren bei vielfach sachlich überforderten ausländischen Gerichtsbehörden zu riskieren, wählt man mit Vorteil nicht nur den bevorzugten Gerichtsstand zum voraus, sondern - wo und soweit dies rechtlich möglich ist - zusätzlich die sogenannte Schiedsabrede. Dabei bestimmen die betroffenen Parteien oftmals bereits im Vertrag, dass sie sich bei allfällig daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten dem "Urteil" eines zum voraus genau bezeichneten (und in der gewählten Gesetzgebung vorgesehenen) Entscheidgremiums, des "Schiedsgerichts", unterziehen werden. Vielfach besteht bei der Wahl des Schiedsrichters die Chance, einen fachspezifisch versierten Juristen zu gewinnen (z.B. einen Fachverbands-Juristen), welcher wesentlich effizienter arbeiten kann als ein ordentliches Gericht, welches sich teure und zeitraubende Gutachten bestellen muss. Die thailändische Gesetzgebung sieht die Schiedsgerichtsbarkeit ausdrücklich vor, SwissLaw arbeitet für Sie die optimale Lösung aus. Und, es mutet fast kurios an: Thailändische Gerichte vollstrecken ausländische Schiedssprüche, nicht aber ausländische Urteile eines Zivilgerichts. Dies liegt an den Grundsätzen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeitsabkommen, welche Thailand ratifiziert hat.
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