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Vertrauenswürdigkeit Die meisten der bereits länger in Thailand lebenden Expats haben sich an die vollmundigen Selbstdarstellungen und -inszenierungen der zahlreichen Paradiesvögel und Lokalmatadore Pattayas mit ihren schillernden Lebensläufen gewöhnt. Als Partner von SwissLaw geben wir uns "schweizerischer" und laden Sie einfach ein, sich von uns ein Bild zu machen anlässlich einer ersten (grundsätzlich kostenlosen) Erstbesprechung Ihrer Angelegenheit, ungezwungen und unverbindlich. Wir behalten uns vor, Mandate abzulehnen, welche wir ethisch nicht vertreten können. Lässt sich der Gang vor den "Kadi" nicht vermeiden, stellen wir Ihnen den thailändischen Anwalt unseres Vertrauens (mit welchem Sie direkt abrechnen). Netzwerk-Synergien Die von den schweizerischen Partnern abgerechneten Leistungen werden dem Klienten ohne Zuschlag und zu einem Vorzugstarif (im Ergebnis ca 50% des CH-Anwaltstarifs) berechnet. Diese Vergünstigung ist möglich, weil für den Schweizer Partner die Akquisitionskosten entfallen und zahlreiche aufwendige Vorarbeiten (Recherchen, Klientengespräche, Redaktion von Rechtsschriften) bereits in Thailand abgewickelt werden können. Auslagen und Reisespesen werden nach Ergebnis abgerechnet. SwissLaw hält ihre Strukturen bewusst schlank, verzichtet auf Renommierbüros, dekoratives Personal und kostspielige Werbung. Ziel ist, auch weniger bemittelten Klienten einen niederschwelligen Zugang zum Recht zu ermöglichen. SwissLaw gibt ihren Klienten den Standort-Preisvorteil somit voll weiter, indem sie ihnen selten mehr als etwa einen Drittel der in der Schweiz üblichen Honorare fakturiert. Transparenz der Kosten... Für die Mehrzahl der Geschäfte (Gesellschaftsgründung, Grundstückstransaktionen u.v.a.m.) bestehen festgeschriebene Richtpreise. Die übrigen Dienstleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, wobei die Honoraransätze abhängig von der Natur der Arbeit, dem Anspruchsniveau und der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit abgestuft sind. Ist SwissLaw gewillt, das Mandat zu führen, teilt sie dem Klienten den zu erwartenden Kostenrahmen sowie die Höhe des beanspruchten Vorschusses mit. Sobald dieser geleistet ist, die Personalien aufgenommen und die zur beidseitigen Vertrauensbildung nötigen Formulare unterzeichnet sind, gilt das Mandat als erteilt. Regelungen im Einzelfall, insbesondere der Verzicht auf einen Vorschuss und die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, sind und unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse ebenfalls möglich und bleiben vorbehalten. ... und in der Mandatsführung SwissLaw orientiert ihre Klienten periodisch über die getätigten Schritte und die aufgelaufenen Kosten mit einem Kontoauszug. Die Schlussrechnung ist detailliert, und auf Verlangen erhält der Klient Einblick in alle Einzelheiten der Arbeitsrapporte. und wenn wir schon dabei sind:Wir sind weder eine Amtsstelle noch ein verlängerter Arm der schweizerischen Behörden. Auch unterstehen wir in keiner Weise der schweizerischen Botschaft in Bangkok; sie ist für uns Dienstleistungsorgan, und Ihre funktionäre sind unsere kompetenten Ansprechpartner für die Anliegen unserer schweizerischen Klienten. wir arbeiten mit den schweizerischen Behörden auf allen Ebenen zusammen, soweit dies im Interesse unseres Klienten ist. Die bei uns tätigen Paralegals oder der jeweils von uns beigezogene thailändische Rechtsanwalt unseres Vertrauens vertreten Sie bei den thailändischen Behörden (Grundbuchamt, Handelsregisteramt, Gerichte etc.) Ihre Anliegen in der Schweiz werden von unserem schweizerischen, in Bern ansässigen und in der ganzen Schweiz tätigen Rechtsanwalt und Partner vertreten. |