Das schweizerische Ehescheidungsrecht wurde per 1.1.2000 grundlegend geändert, beispielsweise mit teils einschneidenden
wirtschaftlichen Folgen für Anwärter auf Pensionskassenleistungen. Überdies werden vom Besserverdienenden Unterhaltsersatzleistungen neuerdings auch dann geschuldet, wenn das Verschulden am Scheitern der Ehe ausschliesslich beim andern Teil lag.
Wissen Sie beispielsweise, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihre
langjährige thailändische Ehegattin in der Schweiz selbständigen
Wohnsitz nehmen und dort die Scheidung einreichen kann? Ob die neuerdings mögliche einvernehmliche Scheidung in der Schweiz Ihre Anwesenheit überhaupt erfordert? Jeder Ausländer, welcher eine Jahrzehnte jüngere Thai ehelicht, sollte für diese und ähnliche Fragen eine erhöhte Sensibilität entwickeln. Die Praxis zeigt leider, dass solche Paar-Konstellationen Konfliktpotential beinhalten, sollte der Senior dereinst pflegebedürftig werden und der um viele Jahre jüngern Frau zur Last fallen.
Auch die ausgefeilteste familienrechtliche Lösung vermag ein allfälliges Zerbrechen des Glücks nicht zu verhindern. Sie kann indessen vom wirtschaftlichen Ruin bewahren, wie er vielfach mit dem affektiven Schiffbruch einhergeht.
Nehmen Sie zusammen mit
SwissLaw
das Zepter
in die Hand, bevor Sie zum Reagieren gezwungen werden!
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