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familienrecht

Wo Sie eine gemischtnationale Ehe schliessen, ob und ggf. wo Sie sie registrieren lassen, wann, nach welchem Recht und in welcher Form Sie einen allfälligen Ehevertrag abgeschlossen haben, kann für die wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen einer Scheidung, aber auch für einen Erbfall massgeblich sein. Auch, welcher der beiden Ehegatten in welchem Land auf Ehescheidung klagt.

Das schweizerische Ehescheidungsrecht wurde per 1.1.2000 grundlegend geändert, beispielsweise mit teils einschneidenden wirtschaftlichen Folgen für Anwärter auf Pensionskassenleistungen. Überdies werden vom Besserverdienenden Unterhaltsersatzleistungen neuerdings auch dann geschuldet, wenn das Verschulden am Scheitern der Ehe ausschliesslich beim andern Teil lag.

Wissen Sie beispielsweise, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihre langjährige thailändische Ehegattin in der Schweiz selbständigen Wohnsitz nehmen und dort die Scheidung einreichen kann? Ob die neuerdings mögliche einvernehmliche Scheidung in der Schweiz Ihre Anwesenheit überhaupt erfordert?  Jeder Ausländer, welcher eine Jahrzehnte jüngere Thai ehelicht, sollte für diese und ähnliche Fragen eine erhöhte Sensibilität entwickeln. Die Praxis zeigt leider, dass solche Paar-Konstellationen Konfliktpotential beinhalten, sollte der Senior dereinst pflegebedürftig werden und der um viele Jahre jüngern Frau zur Last fallen. 

Auch die ausgefeilteste familienrechtliche Lösung vermag ein allfälliges Zerbrechen des Glücks nicht zu verhindern. Sie kann indessen vom wirtschaftlichen Ruin bewahren, wie er vielfach mit dem affektiven Schiffbruch einhergeht.

Nehmen Sie zusammen mit SwissLaw das Zepter in die Hand, bevor Sie zum Reagieren gezwungen werden!

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