Juristisches Netzwerk
für Expats in Thailand


|
HOME  ENGLISH  |  FRANçAIS  |  NEWS  |  WER WIR SIND  |  STANDORTE  |  KONTAKT  |


RECHTSFRAGEN
Rechtsratgeber
Erbrecht allgemein
- international
Familienrecht
Grundstücksrecht
Klein- u. Mittelbetriebe
Sozialversicherungsrecht
Strafrecht
Steuerrecht
Mediation (Streit-beilegung)

KRANKENVERSICHERUNG
Versicherungspläne
Häufige Fragen (FAQ)
Prämienrechner
online
Anmeldung
Download
Anmeldung
online

DIVERSES
Mandatsführung
Honoraransätze
Bildergalerie

KONTAKT

 


erbschaftsangelegenheiten

Thailands Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen in wesentlichen Punkten (das Pflichtteilsrecht beispielsweise kennt Thailand nicht, und die Erbenhaftung für allfällige Schulden des Erblassers ist stark eingeschränkt). Werden die relativ grossen Freiheiten bei der Rechtswahl aber nicht genutzt und wird alles dem Zufall überlassen, können sich auf der einen Seite ein unerwarteter Vermögensanfall, anderswo aber bittere Enttäuschung breitmachen. Auch hier gilt: Fachmännischen Rat rechtzeitig einholen. Vor der Einsetzung der oder des um Jahrzehnte jüngeren Lebenspartnertnerin/-partners als Alleinerbe, auch vor deren oder dessen Begünstigung in einer grosszügigen Lebensversicherung, ist dringend zu warnen. Im schlimmsten Fall ist zu befürchten, dass der Ausländer mit dieser gutgemeinten Vorkehr sein Todesurteil unterzeichnet hat.  

Ein Testament ist nur dann eine gute Sache, wenn es nach dem Tode des Erblassers auch in dessen Sinn verwirklicht wird. Als mit einer Thailänderin verheirateter, in Thailand lebender Schweizer sein Testament selbst zu “basteln” und im Nachttischchen aufzubewahren, wäre jedenfalls grobfahrlässig. Man ist es den mit dem letzten Willen Bedachten schuldig, dass man die Rechtsbeständigkeit des Testaments oder des Erbvertrags vom Fachmann abkären lässt. 

Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Beziehung inzwischen in vielen westlichen Ländern einem eheähnlichen Sonderstatut unterstellen. Wieweit sich dasselbe indessen aufs Erbrecht der Betroffenen erstreckt und sich insbesondere im internationalen Bezug auswirkt, ist noch alles andere als klar. 

Der Einsatz eines zuverlässigen und integren Willensvollstreckers empfiehlt sich in vielen Fällen und schafft eine zusätzliche Sicherheit.

SwissLaw  ist die kompetente Adresse für alle Fragen der Nachlassregelung.

Haben Sie noch Fragen?

hier finden Sie unsere Gegenüberstellung des Thailändischen und des Schweizerischen Erbrechts!